Rechtsgebiete & Leistungen

Spezialisiert dort,
wo es auf Sie ankommt

Kein Allgemeinanspruch. Vier Rechtsgebiete, in denen wir echte Tiefe mitbringen – für gewerbliche Mandanten, die präzise Antworten auf komplexe Immobilien- und Baurechtsfragen erwarten.

Rechtsgebiet 01

Miet- und WEG-Recht

Rechtssichere Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien beginnt mit einer soliden rechtlichen Grundlage. Wir beraten Hausverwaltungen, professionelle Vermieter und WEG-Verwalter umfassend – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Das Miet- und WEG-Recht ist geprägt von ständiger Rechtsprechungsänderung und einem hohen Detailgrad bei der Fehleranfälligkeit. Für Hausverwaltungen, die Dutzende oder Hunderte Einheiten betreuen, ist rechtliche Präzision kein Luxus – sie ist wirtschaftliche Notwendigkeit.

Typische Mandate

  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen (Wohn- und Gewerbemietrecht)
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen – Prüfung, Anpassung, Abwehr
  • Mietkündigungen: ordentlich, fristlos, wegen Eigenbedarfs
  • Mietrückstände und Zwangsräumung
  • WEG-Versammlungen, Beschlussfassung und Beschlussmängelklagen
  • Verwalterhaftung gegenüber Eigentümern und Dritten
  • Sonderumlagen und Instandhaltungsrücklage
  • Gewerbliche Mietstreitigkeiten: Flächenmaß, Indexklausel, Staffelmiete

Für wen ist diese Beratung?

Hausverwaltungen Vermieter WEG-Verwalter Immobiliengesellschaften Gewerbemieter Wohnungsunternehmen Eigentümergemeinschaften

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vertragsprüfung und -gestaltung bereits ab Beginn
  • Klare Strategie vor jedem Gerichtsverfahren
  • Wirtschaftliche Abwägung bei Streitwerten
  • Dauermandate für Verwaltungsunternehmen möglich
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Für wen ist diese Beratung?

Bauunternehmen Architekten Ingenieurbüros Bauherren Generalunternehmer Subunternehmer Projektsteuerer

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mängelansprüche frühzeitig sichern
  • Abnahmeprotokolle rechtssicher gestalten
  • HOAI-konforme Honoraransprüche durchsetzen
  • Baubegleitende Beratung verfügbar
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Rechtsgebiet 02

Bau- und Architektenrecht

Bauprojekte sind komplex – rechtlich, technisch und wirtschaftlich. Wir begleiten Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Bauherren von der Vertragsgestaltung über streitige Abnahmen bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Mängelansprüchen.

Ob Werkvertragsstreit über Zusatzleistungen, Haftung für Planungsfehler oder Auseinandersetzung wegen Bauverzögerung: Im Baurecht entscheidet oft die frühe rechtliche Weichenstellung über den Ausgang. Unsere baubegleitende Beratung schützt Sie, bevor Streit entsteht.

Typische Mandate

  • Gestaltung und Prüfung von Werkverträgen (BGB und VOB/B)
  • Abnahme: Durchführung, Protokollierung, Abnahmeverweigerung
  • Baumängel: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Schadensersatz
  • Nachtragsmanagement: Vergütung für Zusatz- und Änderungsleistungen
  • Bauverzögerung und Behinderungsschaden
  • Planerhaftung nach HOAI und BGB
  • Sicherheiten: Bürgschaften, Einbehalte, Gewährleistungsrecht
  • Streit zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer
Rechtsgebiet 03

Immobilienkaufverträge

Ob Gewerbeimmobilie, Wohnportfolio oder Einzelobjekt: Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine der größten wirtschaftlichen Entscheidungen. Wir prüfen Verträge, sichern Risiken ab und vertreten Ihre Interessen gegenüber Gegenseite und Notar.

Fehler im Kaufvertrag – ob fehlendes Rücktrittsrecht, unklare Sachmängelklauseln oder fehlende Absicherung gegen Baulasten – können existenzielle Folgen haben. Unsere Prüfung stellt sicher, dass Sie genau wissen, was Sie unterschreiben.

Typische Mandate

  • Prüfung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen vor Beurkundung
  • Due Diligence: rechtliche Überprüfung vor dem Erwerb
  • Sachmängelansprüche nach dem Kauf: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
  • Kaufpreisrückforderung bei arglistiger Täuschung
  • Grundbuchprüfung: Belastungen, Dienstbarkeiten, Vormerkungen
  • Share Deals und Asset Deals bei Immobilientransaktionen
  • Maklerrecht: Provisionsansprüche, Widerruf, Doppeltätigkeit
  • Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen

Für wen ist diese Beratung?

Immobilienkäufer Immobilienverkäufer Investoren Family Offices Projektentwickler Kapitalanleger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vertragsprüfung vor Notartermin empfohlen
  • Schnelle Rückmeldung bei Zeitdruck
  • Auch digitale Mandatsführung möglich
  • Bundesweite Beratung
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Für wen ist diese Beratung?

Bauträger Erwerber von Neubauten Kapitalanleger Wohnungskäufer Bauträgerfirmen Projektentwickler

Das Wichtigste auf einen Blick

  • MaBV-Absicherung und Erwerberschutz prüfen
  • Abnahme: häufig der kritische Moment
  • Vertragsverhandlung vor Beurkundung
  • Insolvenzabsicherung für Erwerber
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Rechtsgebiet 04

Bauträgerverträge

Der Erwerb einer noch nicht fertiggestellten Immobilie vom Bauträger birgt besondere rechtliche Risiken. Wir vertreten Erwerber und Bauträger gleichermaßen – bei Vertragsverhandlungen, Abnahmefragen und der Durchsetzung von Mängelansprüchen.

Bauträgerverträge unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen (MaBV, BGB-Werkvertragsrecht, Verbraucherschutzrecht). Fehler in der Vertragsgestaltung oder bei der Abnahme können für alle Beteiligten weitreichende Konsequenzen haben.

Typische Mandate

  • Prüfung von Bauträgerverträgen vor Beurkundung (Erwerberseite)
  • Gestaltung rechtssicherer Bauträgerverträge (Bauträgerseite)
  • Abnahme: Protokollierung, Mängelrüge, Abnahmeverweigerung
  • Mängelansprüche nach Übergabe: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt
  • Sicherheitsleistungen nach MaBV: Prüfung, Freigabe, Haftung
  • Insolvenz des Bauträgers: Absicherung und Schadensminimierung
  • Gemeinschaftliches Vorgehen mehrerer Erwerber
  • Verbraucherrechtliche Widerrufsmöglichkeiten

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